O&O Schul-Produkte
Schulversionen von O&O
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Islamische Unterweisung
Ministerin Schäfer: "Islamische Unterweisung in Deutsch wird schulischer Alltag in NRW"
Mit Ablauf des Schuljahres 2003/2004 kann Nordrhein-Westfalen auf eine fünfjährige positive Bilanz im Schulversuch Islamische Unterweisung in deutscher Sprache zurückblicken. Inzwischen ist die Zahl der teilnehmenden Schulen auf rund 100 Schulen aller Schulformen, mit 220 Lerngruppen und knapp 5000 muslimischen Schülerinnen und Schülern angewachsen. Ende Juni schließen 60 muslimische Lehrerinnen und Lehrer eine einjährige fachliche und didaktische Qualifizierungsmaßnahme ab, die ihnen speziell mit Blick auf den Unterricht in diesem Fach angeboten worden ist. 14 muslimische Islamwissenschaftler, die an deutschen Universitäten ausgebildet wurden und ebenfalls im Schulversuch unterrichten, erhalten zurzeit eine pädagogische Qualifizierung.
"Die Islamische Unterweisung in Deutsch ist inzwischen zu einem Stück schulischer Normalität geworden. Mit der Sicherstellung der fachlichen Standards untermauern wir dies", sagte Schul- und Jugendministerin Ute Schäfer. "Schule leistet hier einen wichtigen Beitrag zur Integration der muslimischen Bevölkerung." In dem Unterrichtsfach werde sachlich über den Islam informiert und damit ein Bild dieser Religion vermittelt, das zeige, dass der Islam nichts mit dem fundamentalistischen Gedankengut islamistischer Gruppen gemein haben muss. Somit diene das Unterrichtsangebot auch zur Aufklärung und als informatives Gegengewicht zu islamistischen Strömungen in Deutschland.
Die Qualifizierungsmaßnahme für die 60 muslimischen Lehrerinnen und Lehrer wurde vom Landesinstitut in Zusammenarbeit mit den fünf Bezirksregierungen durchgeführt. In 150 Arbeitsstunden wurden neben fachlichen und didaktischen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten in islamischer Geschichte, Religionswissenschaften und Schulpädagogik vermittelt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Maßnahme haben bislang Muttersprachlichen Unterricht in Türkisch und Arabisch erteilt.
Nordrhein-Westfalen ist das erste Bundesland, das seit dem Schuljahr 1999/2000 Islamische Unterweisung auf Deutsch anbietet. Die in diesem Fach erbrachten Leistungen sind im gleichen Maße versetzungs- und abschlusswirksam wie Leistungen in katholischer oder evangelischer Religionslehrer in der besuchten Schulform.
Quelle:29.6.04 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen
Hessisches Hochschulgesetz
Kabinett billigt Entwurf des neuen Hessischen Hochschulgesetzes
Ministerpräsident Roland Koch: „Hessen festigt Vorreiterrolle in der deutschen Hochschulpolitik“ / Wissenschaftsminister Udo Corts: „Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen erheblich verbessert“
Heppenheim – Ein bundesweit sichtbares Signal hat die Hessische Landesregierung schon mit dem Gesetzentwurf für die Modellhochschule Technische Universität Darmstadt gesetzt. Nun führt sie ihre Politik für mehr Autonomie und Handlungsfähigkeit von Hochschulen konsequent fort. „Mit dem neuen Hessischen Hochschulgesetz schaffen wir Voraussetzungen dafür, dass die Hessischen Hochschulen ein spezielles Profil entwickeln, mit dem sie im nationalen und internationalen Vergleich noch besser abschneiden werden – Hessen festigt damit seine Vorreiterrolle in der deutschen Hochschulpolitik,“ sagte Ministerpräsident Roland Koch heute im Anschluss an die Kabinettsitzung in Heppenheim, bei der die Landesregierung dem Entwurf des Gesetzes zugestimmt hat. Hessens Wissenschaftsminister Udo Corts stellte fest: „Hessen wird die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen mit dem neuen Gesetz erheblich verbessern. In einigen Punkten kann - wie schon der Gesetzentwurf für die TU Darmstadt - auch das neue Hessische Hochschulgesetz weitere Bausteine zur Modernisierung der deutschen Hochschullandschaft liefern.“
Die Novellierung des Hessischen Hochschulgesetzes beinhaltet folgende Kernpunkte:
Vorantreiben des Bologna-Prozesses, um auf europäischer Ebene die Vergleichbarkeit und Übertragbarkeit der Studienabschlüsse zu erreichen:
Die gestuften Abschlüsse Bachelor und Master sind von über 40 europäischen Staaten vereinbart worden (Bologna-Prozess). Sie sollen jetzt in Hessen zum Regelabschluss werden. Hessen nimmt bei der Umstellung auf die neuen Studiengänge bereits eine Spitzenposition ein: Mehr als 20 Prozent aller in Deutschland bislang akkreditierten Bachelor- und Master-Studiengänge werden von hessischen Hochschulen angeboten - damit gibt es in Hessen die meisten akkreditierten Studiengänge dieser Art.
Einführung von Juniorprofessuren unter Aufrechterhaltung des Qualifikationsweges der Habilitation und die Einführung der neuen Professorenbesoldung:
Auch in Hessen wird der Juniorprofessor eingeführt, und damit jenen, die ihre Promotion mit hervorragenden Ergebnissen abgeschlossen haben, die Möglichkeit gegeben, eigenständig zu forschen und zu lehren. Daneben soll der bisherige Qualifikationsweg über die Habilitation aber beibehalten werden.
Durch die so genannte W-Besoldung erhalten neu berufene Professoren künftig ein geringeres Grundgehalt, das durch variable Leistungsbezüge aufgestockt werden kann. Bei der Umsetzung der W-Besoldung, zu der alle Bundesländer verpflichtet sind, hat Hessen den Hochschulen mehr Entscheidungsbefugnisse gegeben als andere Bundesländer. Gemäß einer Verordnung über die Gewährung von Leistungsbezügen werden die Hochschulen künftig selbst im Rahmen ihres Budgets über die Höhe der Professorenbesoldung entscheiden. Für die Einzelentscheidungen soll das Präsidium zuständig sein, der Senat kann Grundsätze zu den Kriterien der Vergabe aufstellen. Das Ministerium entscheidet nur über die Bezüge der Präsidiumsmitglieder.
Erweiterung des Hochschulzugangs für besonders Begabte und für Personen mit beruflichen Abschlüssen:
In Hessen soll es erstmals in Deutschland möglich werden, allein aufgrund festgestellter besonderer wissenschaftlicher Begabung ein Hochschulstudium aufnehmen zu können. So könnte zum Beispiel ein Fünfzehnjähriger, der seine Begabung in Mathematik nachgewiesen hat, künftig ein Mathestudium aufnehmen. Daneben soll besonders begabten Schülern die für ein späteres Studium anrechenbare Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Hochschule gestattet werden.
Schließlich sollen Personen mit bestimmten Berufsabschlüssen ohne weitere Prüfung ein Studium aufnehmen können. Dies gilt zum Beispiel für Meister. Damit fördert die Landesregierung hoch motivierte Bewerber und würdigt in besonderem Maße berufspraktische Leistungen und Erfahrungen. Außerdem wird damit der langjährigen Forderung des hessischen Handwerks Rechnung getragen, den Meisterbrief mit der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung gleichzusetzen.
Verkürzung der Studienzeiten:
Den Hochschulen wird zur Aufgabe gemacht, für die jeweiligen Studiengänge festzulegen, welche studiengangsspezifischen Tätigkeiten und Kenntnisse zu Beginn des Studiums neben der Hochschulreife vorhanden sein müssen, damit von Beginn an ein erfolgreiches Studium erwartet werden kann (z. B. über einen Eignungstest während des ersten Studienjahres). Bestehen Zweifel oder müssen bestimmte Kenntnisse (z.B. Sprachkenntnisse in den Philologien oder der Theologie oder ein bestandener Eignungstest) erst erworben werden, kann auch eine vorläufige Einschreibung erfolgen.
Außerdem ist nunmehr vorgesehen, dass sowohl Professoren als auch alle wissenschaftlichen Mitglieder eines Fachbereichs als Mentoren zur Unterstützung der Studierenden eingesetzt werden können. Damit soll der vom Wissenschaftsrat erst kürzlich wieder festgestellten Phase der Orientierungslosigkeit zu Beginn des Studiums entgegengewirkt werden.
Einführung von Premium-Studiengängen:
Die Hochschulen können in Zukunft für Absolventen eines ersten berufsqualifizierenden Abschlusses Studiengänge mit einer intensiven Betreuung einführen, für die sie Gebühren erheben können. Ein solches Angebot ist insbesondere für ausländische und solche Bewerber von Interesse, die ein qualitativ hochwertiges Studienangebot wahrnehmen und es zügig abschließen wollen.
Stärkung des Hochschulpräsidiums:
Der Wettbewerb und die Notwendigkeit einer Profilbildung der Hochschulen macht eine Stärkung der Befugnisse des Präsidiums auf den Gebieten der Entwicklungs- und Strukturplanung erforderlich. Der Senat hat künftig eher beratende als entscheidende Funktion in diesen Bereichen und bei der Organisation der Hochschulen. In Angelegenheiten der Forschung, Lehre und Berufungen von Professoren wird der Senat jedoch auch weiterhin mitentscheiden.
Die Zuständigkeit des Ministeriums bei der Berufung von Professoren ist künftig Aufgabe des Präsidenten - bei unbefristeten Professuren im Einvernehmen mit dem Ministerium.
Mit dieser Entwicklung muss eine weitere Professionalisierung des Hochschulmanagements einhergehen. Ein Vizepräsident kann daher zukünftig als drittes Präsidiumsmitglied hauptamtlich tätig sein. Er wird für fünf Jahre gewählt. Bei einem nicht hauptberuflich tätigen Vizepräsidenten wird die Amtszeit von bisher mindestens zwei Jahren auf mindestens drei Jahre verlängert.
Neubestimmung der Aufgaben und der Organisationsstruktur der Studentenschaft, Neuregelung der Gebührenerhebung:
Der Senat erhält die Möglichkeit, Aufgaben und Organisationsstruktur der Studentenschaften neu zu bestimmen. Die Wahlbeteiligung beeinflusst in Zukunft die Höhe des zu erhebenden Studentenbeitrags. Der Regelbeitrag für die Studentenschaft kann in voller Höhe nur noch dann erhoben werden, wenn die Wahlbeteiligung zur Studentenschaft mindestens 25 Prozent erreicht hat. Liegt die Wahlbeteiligung darunter, wird der Beitrag um 75 Prozent gekürzt.
Quelle:25.06.2004 Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Qualität von Schule und Unterricht
Qualität von Schule und Unterricht an Inhalten messen
"Ja, die Situation der Schulen ist nicht einfach und schnelle Veränderungen und Erleichterungen sind nicht sichtbar. Umso mehr müssen wir deshalb den Lehrerinnen und Lehrern in unserem Land für ihren Einsatz und den guten Unterricht, den sie zweifelsfrei für unsere Kinder leisten, danken. Wer jedoch der Meinung ist, dass Bildung als Schröpftopf für den Landeshaushalt missbraucht wird und keine Konsequenzen aus PISA gezogen wurden, der sollte dringend im Fach Bildungspolitik nachsitzen", erklärt Kultusminister Metelmann.
Der Anteil des Bildungsetats am Gesamthaushalt des Landes wurde trotz leerer Kassen von 18,1 auf 18,8 Prozent erhöht. Damit hat die Landesregierung einen klaren Schwerpunkt gesetzt. Im Bundesvergleich hat Mecklenburg-Vorpommern mit die kleinsten Klassen und liegt damit meist unter dem Bundesdurchschnitt. In einem Interview kritisierte der neue Präsident des Landesrechnungshofes Mecklenburg-Vorpommern sogar, dass sich unser Bundesland bei der gegenwärtigen Haushaltslage eine solche Schullandschaft nicht leisten könne.
Die PISA-Studie bestätigte Erkenntnisse, die bereits durch vorangegangene Studien und Vergleichsarbeiten auf Landesebene bekannt waren. Aus diesem Grund verfiel das Ministerium nach Bekanntgabe der Ergebnisse der PISA-Studie nicht in hektischen Aktionismus. Umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität von Schule und Unterricht wurden bereits im Vorfeld, 1998 beginnend, vorgenommen. So wurde die Stundentafel in der Grundschule in den Fächern Mathematik und Deutsch schrittweise erhöht. In der Sekundarstufe wurden, beginnend mit der Klassenstufe 5 im Schuljahr 2000/01, neue Rahmenpläne eingeführt. Diese Rahmenpläne erfüllen die von PISA festgestellte Notwendigkeit nach anwendungsorientiertem Lernen und fächerübergreifendem Unterricht.
"In Diskussionen muss ich immer wieder feststellen, dass Bildungsqualität in erster Linie auf mehr Geld reduziert wird. Aber lässt sich die Qualität eines Rahmenplans an den Kosten für seine Erarbeitung messen oder die Qualität des Unterrichts automatisch und ausschließlich am Gehalt der Lehrkräfte fest machen? Wohl kaum. Ich vermisse die konstruktive Diskussion zu Inhalten und einen realistischen Blickwinkel auf die Bildungspolitik in unserem Land", so der Minister weiter.
Quelle: Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft Mecklenburg-Vorpommern - 22.06.2004Lehrkräfte Bewerber
Rekord: Mehr Lehrkräfte als je zuvor bewerben sich in Schleswig-Holstein
In diesem Jahr gibt es einen neuen Bewerberrekord: Mehr Lehrkräfte als je zuvor wollen nach Schleswig-Holstein. Dies hat das Bildungsministerium am 18. Juni mitgeteilt. In allen Schularten steigen die Bewerberzahlen zum Teil deutlich an. Bildungsministerin Ute Erdsiek-Rave äußerte sich erfreut: "Die Bewerbungen belegen, das Schleswig-Holstein ein attraktives Land für junge Lehrerinnen und Lehrer ist. An unseren Schulen lässt sich gut arbeiten und das Land hat eine hohe Lebensqualität." Die Landesregierung spare nicht am Lehrerpersonal, besetzt jede frei werdende Stelle wieder und habe in den vergangenen fünf Jahren 1.000 neue Lehrerstellen in den Schulen geschaffen. "Unsere Schulen arbeiten erfolgreich und innovativ. Bei uns lassen sich moderne pädagogische Konzepte verwirklichen", erklärte Erdsiek-Rave. Die Schulen hätten große eigene Spielräume, die vor Ort von den Lehrkräften ausgestaltet werden könnten. Außerdem gebe es eine sehr gute Zusammenarbeit zwischen Schulen und Eltern sowie eine positive Haltung der Öffentlichkeit zur Schule.
Schleswig-Holstein hat mit rund 50 Prozent regelmäßig einen hohen Anteil von Be-werberinnen und Bewerbern aus anderen Bundesländern. Das Stellenbesetzungs-verfahren läuft zurzeit. Endgültig abgeschlossen werden kann es erst zum Beginn des Schuljahres, da sich immer wieder notwendige, aber unvorhersehbare Nachbe-setzungen (etwa durch Mutterschutz) ergeben. "Ich bin optimistisch, dass wir die of-fenen Positionen mit geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern besetzen können", sagte die Ministerin. In den Kernzonen des Landes ist eine Besetzung der Stellen in der Regel einfacher als in Randregionen oder einzelnen Flächenkreisen.
Die Bewerbungen zum Schuljahr 2002/03
Grund- und Hauptschule: 674
Realschule: 623
Sonderschule: 194
Gymnasium: 1080
Schuljahr 2003/2004
Grund- und Hauptschule: 846
Realschule: 646
Sonderschule: 276
Gymnasium: 973
Schuljahr 2004/2005
Grund- und Hauptschule: 908
Realschule: 729
Sonderschule: 352
Gymnasium: 1162
Zur Orientierung: Im letzten Jahr sind 1.281 neue Lehrerinnen und Lehrer in den Schuldienst eingestellt worden, auch für dieses Jahr ist mit einer ähnlich hohen Zahl zu rechnen. Quelle: Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein -18.6.2004
Bundeswettbewerb Fremdsprachen
Bildungsminister Reiche übergab Preise im Bundeswettbewerb Fremdsprachen
Regionalwettbewerb Brandenburg Süd und Ost mit Siegern aus Beeskow, Cottbus, Wandlitz, Spremberg und Eisenhüttenstadt
Am Humboldt-Gymnasium Cottbus fand heute die Preisvergabe an die Sieger im Regionalausscheid Brandenburg Süd und Ost im Rahmen des Bundeswettbewerbs Fremdsprachen statt.
„Der Bundeswettbewerb Fremdsprachen will möglichst viele junge Menschen für ein verstärktes Lernen fremder Sprachen gewinnen, Begabungen fördern und fordern und die Leistungsbereitschaft und Freude am Fremdsprachenlernen wecken.“, sagte Bildungsminister Steffen Reiche zur Preisverleihung. „Denn jede neu erlernte Sprache bedeutet für den Einzelnen auch, die Tür zu einer anderen Kultur zu öffnen und hilft dabei, die eigene Kultur im Austausch besser zu verstehen. Somit leistet das Fremdsprachenlernen einen wichtigen Beitrag zur Verständigung der jungen Menschen untereinander und fördert gleichzeitig mehr Toleranz im Umgang mit Menschen aus anderen Kulturkreisen. Nicht zuletzt eröffnet das Beherrschen von ein oder besser zwei Fremdsprachen neue Perspektiven für unsere jungen Menschen in Beruf und Gesellschaft. Auch die Sprachenvielfalt beim diesjährigen Wettbewerb belegt das gewachsene Interesse unserer Jugendlichen am Sprachenlernen. So wurden die Wettbewerbsbeiträge in Englisch, Französisch, Russisch, Latein, Spanisch, Polnisch und Schwedisch dargeboten. Besonders erfreulich ist, dass erstmals auch ein Gruppenbeitrag in Polnisch eingereicht wurde.“
Am diesjährigen Bundeswettbewerb Fremdsprachen im Landesausscheid Brandenburg nahmen im Einzelwettbewerb 522 Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 9 und 10 teil, darunter einige Frühstarter aus der Jahrgangsstufe 8. Am Gruppenwettbewerb beteiligten sich 51 Gruppen mit ca. 300 Schülerinnen und Schülern.
Bei dem diesjährigen Landeswettbewerb konnten durch die Jury im Einzelwettbewerb fünf 1. Landespreise vergeben werden und im Gruppenwettbewerb waren es drei 1. Landespreise.
Die drei besten Gruppen (1. Landespreise im Gruppenwettbewerb) erhielten die Sonderpreise des Ministerpräsidenten und des Ministers für Bildung, Jugend und Sport.
Sonderpreis des Ministerpräsidenten: Klasse 10c des Humboldt Gymnasiums Cottbus – Englisch
Sonderpreise des Ministers für Bildung, Jugend und Sport:
Brandenburg-Süd Klasse 10 des Strittmatter-Gymnasiums Spremberg - Englisch
Brandenburg-Ost Klasse 10b des Humboldt -Gymnasiums Cottbus – Französisch
Damit haben sich die Schülerinnen und Schüler der Klasse 10b des Humboldt Gymnasiums Cottbus und der Klasse 10 des Strittmatter -Gymnasiums Spremberg als beste Gruppen Brandenburgs für das Finale auf dem Bundessprachenfest vom 17.06. bis 19.06.2004 in Trier qualifiziert.
Gewinner der 1. Landespreise im Einzelwettbewerb sind:
- Julia Krause (Gymnasium Wandlitz)
- Kristina Mammadova (Humboldt -Gymnasium Cottbus)
- Laura-Marie Töpfer (Fürstenberger Gymnasium Eisenhüttenstadt)
- Jasmin Biegemeier (Rouanet- Gymnasium Beeskow
- Christopher Penschke (Rouanet- Gymnasium Beeskow).
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg - 10.6.2004

