3. Sand World
Das olympische Feuer brennt in Travemünde Rohwer eröffnet 3. Sand World
Das olympische Feuer brennt heute in Travemünde - auf der 3. Sand World zum Thema "Mythos Olympia". Mit der hervorragenden Idee der Sand World, aber auch mit der Ice World im Winter habe Lübeck es schon 2003 geschafft, mit knapp 935.000 Übernachtungen das bisher beste Ergebnis in der touristischen Geschichte der Stadt zu erzielen, sagte Tourismusminister Dr. Bernd Rohwer heute (8. Juli) bei der Eröffnung der Sand World. "Mit der Sand World bietet Schleswig-Holstein ein weiteres deutschlandweit einzigartiges Erlebnis für Einwohner und Gäste", sagte der Minister.
Neben einer Nachbildung der Ruinen von Olympia zeigt die Sand World auf 10.000 Quadratmetern die Geschichte und Höhepunkte der olympischen Spiele. Rohwer: "Im ersten Jahr der Sand World zählte man noch 220.000 Besucher, im Jahr darauf konnte die Zahl schon mehr als verdoppelt werden. Diese innovativen Angebote sind die Basis für wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere im hart umkämpften Tourismusmarkt. Die Sand World ist ein hervorragendes Beispiel dafür, wie neue Ideen zu einem erfolgreichen Produkt werden können."
Rohwer lobte darüber hinaus die erstmals angebotenen Audio-Führungen für sehbehinderte Menschen und die Idee einer Mini-Sand World mit betreutem Kinderprogramm: "Ich hoffe, dass diese vorbildlichen Angebote Schule machen." Quelle: Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein - 8.7.2004
Schulpsychologischer Dienst
Schulpsychologischer Dienst in Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein gibt es ein enges Netz von schulpsychologischen Beratungsstellen. Schulpsychologen in landesweit 17 Beratungsstellen sind Ansprechpartner für alle Fragen und Probleme, die Schülerinnen und Schüler, aber auch Eltern von schulpflichtigen Kindern und Lehrkräfte betreffen. Ihre Aufgabe ist es, zu beraten, zu unterstützen und zu vermitteln.
Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sind auf drei Ebenen tätig:
auf der schulischen Ebene für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler
auf der familiären Ebene für Eltern und Erziehungsberechtigte,
auf der schulaufsichtlichen Ebene für das Bildungsministerium und die Schulämter.
Die Arbeit des Schulpsychologischen Dienstes überschneidet sich dabei von der Arbeit anderer beratender Berufsgruppen und Beratungsstellen. Das Besondere der schulpsychologischen Arbeit besteht darin, dass auf der Basis fundierten schulpsychologischen Wissens fachlich unabhängig aber mit direktem Bezug zur Schule beraten werden kann. Die Beratung findet auf "freiwilliger" Basis statt und ist vertraulich. Die Eigenverantwortlichkeit der Beteiligten zu achten und zu fördern ist ein Beratungsprinzip. Die Beratungsinhalte unterliegen der Schweigepflicht. Schulpsychologische Beratung ist gebührenfrei. Einzelne Schulpsychologinnen und Schulpsychologen haben sich spezialisiert und sind häufig in Kooperation mit dem Institut für Praxis und Theorie der Schule (IPTS) in überregionalen Projekten tätig. Dies bezieht sich auf folgende Gebiete:
Vorbeugung und Prävention zu Fragen der Gesundheitsförderung oder der Gewaltprävention. Dies kann die Beteiligung an Elternabenden oder Lehrerkonferenzen oder die Teilnahme an einer Arbeitsgruppe zur Schulhofgestaltung sein.
Erklärungs- und Bewältigungsstrategien bei Schülerinnen und Schülern mit besonders auffälligem schulischem Verhalten. Dies können zum Bespiel Kinder mit Teilleistungsstörungen, aber auch Kinder mit besonderen Begabungen sein.
Unterstützung und Hilfe bei der Ausgestaltung der Arbeitswelt von Lehrerinnen und Lehrern.
Einen weiteren inhaltlichen Schwerpunkt bildet der Bereich Organisationsentwicklung und Systemberatung, ein Bereich, der für die Weiterentwicklung von Schule im Sinne größerer Eigenverantwortung immer wichtiger wird. Hierunter fallen auch Themen wie die Entwicklung von Schulprogrammen, oft in Verbindung mit der Gestaltung von Elternabenden und Schilf-Tagen. Supervision von Lehrergruppen - die Reflexion des eigenen Berufsalltags - ist ein bekanntes und seit vielen Jahren bewährtes Angebot des Schulpsychologischen Dienstes.
Einige Schulpsychologinnen und Schulpsychologen arbeiten darüber hinaus direkt mit Klassen, um die Klassengemeinschaft zu stärken oder gruppendynamische Prozesse zu fördern.Vernetzungen und Zusammenarbeit bestehen zum Beispiel mit Einrichtungen der Jugendhilfe, mit öffentlichen, kirchlichen und privaten Beratungsstellen, mit psychotherapeutischen Institutionen und den Verwaltungen der Kommunen und Kreise. Eine schulpsychologische Beratungsstelle ist immer vor Ort. Eltern, Schülerinnen und Schüler wie auch die Lehrkräfte haben in Schleswig-Holstein die Möglichkeit, in ihrem Kreis, in ihrer Stadt, eine nahegelegene Beratungsstelle aufzusuchen. Auf Wunsch der Schule kommt die Schulpsychologin oder der Schulpsychologe auch in die Schule.
Quelle: Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein -1.7.2004
Schulabschluss
Erfolreich zum Schulabschluss
40 Prozent der Schüler haben mit "BUS" den Sprung ins Arbeitsleben geschafft
Das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder und das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit teilen mit:
Nahezu 3.400 Schülerinnen und Schüler, deren Schulabschluss gefährdet erscheint, können im kommenden Schuljahr am Projekt Betrieb und Schule, kurz BUS teilnehmen. Die Zahl der Teilnehmer an dem Projekt wird damit noch einmal um 600 Jugendliche bzw. um 21 Prozent erhöht. Dies teilten Ute Schäfer, NRW-Mininisterin für Schule, Jugend und Kinder, und der NRW-Wirtschafts- und Arbeitsminister Harald Schartau heute in Düsseldorf mit. Die Schülerinnen und Schüler, die für BUS in Frage kommen, können jetzt von den Schulen landesweit ausgewählt werden.
BUS verbindet Lernen im Betrieb und in der Schule miteinander. Ziel ist es, Jugendlichen mit schwierigen Perspektiven im letzten Jahr der Vollzeitschulpflicht dadurch neue Motivation zu geben, dass ein Teil des Schulunterrichtes durch betriebliche Praxis ersetzt wird. Von den ersten beiden Jahrgängen, die an BUS teilgenommen haben, konnten über 40 Prozent anschließend in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden, der größte Teil davon in eine Ausbildung. „Diese erfreuliche Bilanz zeigt, dass wir mit dem Projekt auf einem sehr guten Weg sind", sagte Schul- und Jugendministerin Ute Schäfer.
BUS gibt es seit dem Schuljahr 2001/02 und ist ein gemeinsames Projekt der NRW-Ministerien für Wirtschaft und Arbeit sowie Schule, Jugend und Kinder. Als Modellvorhaben gestartet, werden erstmals in diesem Jahr in allen Kreisen und kreisfreien Städten des Landes BUS-Lerngruppen angeboten. Insgesamt sind im kommenden Schuljahr 247 Lerngruppen mit etwa 3.400 BUS-Plätzen geplant. Es werden sich 163 Hauptschulen, 41 Gesamtschulen und 39 Sonderschulen beteiligen. Vier Schulen richten zwei BUS-Lerngruppen ein. Das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit fördert die Praktikumsplätze in den Betrieben und die Betreuung der Jugendlichen mit über 5 Millionen Euro. Das Schulministerium stellt 227 zusätzliche Lehrerstellen und 150.000 Euro an Sachmitteln bereit.
Bislang haben sich zwischen 132 und 235 Schulen pro Jahr mit insgesamt ca. 6.300 Schülerinnen und Schülern beteiligt. Die männlichen Schüler stellen mit 67 Prozent den größten Teil, 20 Prozent aller Jugendlichen in BUS-Gruppen besitzen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Unter zwei Prozent besuchten zuvor die Klasse 6, 21 Prozent die 7. Klasse, 45 Prozent die 8. Klasse und 32 Prozent die Klasse 9.
Auch das mit der wissenschaftlichen Begleitung des Projektes beauftragte Institut für Schulentwicklungsforschung an der Universität Dortmund geht in seinem Abschlussbericht vom April 2004 von einem deutlichen Erfolg des Modellvorhabens aus. Während des zweijährigen Untersuchungszeitraumes haben vier Fünftel der Schülerinnen und Schüler der BUS-Lerngruppen die Maßnahme bis zum Abschluss durchgehalten. Diese Quote wird als Erfolg bewertet, denn es handelt sich vorwiegend um Jugendliche, die ansonsten vollständig aus dem Schulbereich und der Ausbildungswelt herausgefallen wären. Die Wissenschaftler stellen fest, dass die Förderpraktika denjenigen Jugendlichen helfen, die ansonsten kaum Chancen hätten, einen Ausbildungsplatz oder eine Arbeitsstelle zu bekommen. Sie empfehlen, die Förderpraktika der BUS-Maßnahme als Regeleinrichtung an jenen Hauptschulen und Gesamtschulen einzuführen, an denen ein großer Anteil der Schülerschaft mit Blick auf den Schulabschluss als gefährdet einzuordnen ist. Quelle:1.7.04 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen
O&O Schul-Produkte
Schulversionen von O&O
Die bekannten Tools von O&O mit Defrag V6.5 Professional Edition, CleverCache, DiskRecovery, DriveLED sowie O&O ToolBox sind jetzt auch als Schulversionen erhältlich. Es sind Einzel- als auch mehrfach Lizenzen als Schulversion erhältlich. Sie können die Lizenz Online bei Schulversion.com beziehen. Quelle: Kortenbrede Datentechnik GmbH 30.6.04
Islamische Unterweisung
Ministerin Schäfer: "Islamische Unterweisung in Deutsch wird schulischer Alltag in NRW"
Mit Ablauf des Schuljahres 2003/2004 kann Nordrhein-Westfalen auf eine fünfjährige positive Bilanz im Schulversuch Islamische Unterweisung in deutscher Sprache zurückblicken. Inzwischen ist die Zahl der teilnehmenden Schulen auf rund 100 Schulen aller Schulformen, mit 220 Lerngruppen und knapp 5000 muslimischen Schülerinnen und Schülern angewachsen. Ende Juni schließen 60 muslimische Lehrerinnen und Lehrer eine einjährige fachliche und didaktische Qualifizierungsmaßnahme ab, die ihnen speziell mit Blick auf den Unterricht in diesem Fach angeboten worden ist. 14 muslimische Islamwissenschaftler, die an deutschen Universitäten ausgebildet wurden und ebenfalls im Schulversuch unterrichten, erhalten zurzeit eine pädagogische Qualifizierung.
"Die Islamische Unterweisung in Deutsch ist inzwischen zu einem Stück schulischer Normalität geworden. Mit der Sicherstellung der fachlichen Standards untermauern wir dies", sagte Schul- und Jugendministerin Ute Schäfer. "Schule leistet hier einen wichtigen Beitrag zur Integration der muslimischen Bevölkerung." In dem Unterrichtsfach werde sachlich über den Islam informiert und damit ein Bild dieser Religion vermittelt, das zeige, dass der Islam nichts mit dem fundamentalistischen Gedankengut islamistischer Gruppen gemein haben muss. Somit diene das Unterrichtsangebot auch zur Aufklärung und als informatives Gegengewicht zu islamistischen Strömungen in Deutschland.
Die Qualifizierungsmaßnahme für die 60 muslimischen Lehrerinnen und Lehrer wurde vom Landesinstitut in Zusammenarbeit mit den fünf Bezirksregierungen durchgeführt. In 150 Arbeitsstunden wurden neben fachlichen und didaktischen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten in islamischer Geschichte, Religionswissenschaften und Schulpädagogik vermittelt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Maßnahme haben bislang Muttersprachlichen Unterricht in Türkisch und Arabisch erteilt.
Nordrhein-Westfalen ist das erste Bundesland, das seit dem Schuljahr 1999/2000 Islamische Unterweisung auf Deutsch anbietet. Die in diesem Fach erbrachten Leistungen sind im gleichen Maße versetzungs- und abschlusswirksam wie Leistungen in katholischer oder evangelischer Religionslehrer in der besuchten Schulform.
Quelle:29.6.04 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen
Hessisches Hochschulgesetz
Kabinett billigt Entwurf des neuen Hessischen Hochschulgesetzes
Ministerpräsident Roland Koch: „Hessen festigt Vorreiterrolle in der deutschen Hochschulpolitik“ / Wissenschaftsminister Udo Corts: „Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen erheblich verbessert“
Heppenheim – Ein bundesweit sichtbares Signal hat die Hessische Landesregierung schon mit dem Gesetzentwurf für die Modellhochschule Technische Universität Darmstadt gesetzt. Nun führt sie ihre Politik für mehr Autonomie und Handlungsfähigkeit von Hochschulen konsequent fort. „Mit dem neuen Hessischen Hochschulgesetz schaffen wir Voraussetzungen dafür, dass die Hessischen Hochschulen ein spezielles Profil entwickeln, mit dem sie im nationalen und internationalen Vergleich noch besser abschneiden werden – Hessen festigt damit seine Vorreiterrolle in der deutschen Hochschulpolitik,“ sagte Ministerpräsident Roland Koch heute im Anschluss an die Kabinettsitzung in Heppenheim, bei der die Landesregierung dem Entwurf des Gesetzes zugestimmt hat. Hessens Wissenschaftsminister Udo Corts stellte fest: „Hessen wird die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen mit dem neuen Gesetz erheblich verbessern. In einigen Punkten kann - wie schon der Gesetzentwurf für die TU Darmstadt - auch das neue Hessische Hochschulgesetz weitere Bausteine zur Modernisierung der deutschen Hochschullandschaft liefern.“
Die Novellierung des Hessischen Hochschulgesetzes beinhaltet folgende Kernpunkte:
Vorantreiben des Bologna-Prozesses, um auf europäischer Ebene die Vergleichbarkeit und Übertragbarkeit der Studienabschlüsse zu erreichen:
Die gestuften Abschlüsse Bachelor und Master sind von über 40 europäischen Staaten vereinbart worden (Bologna-Prozess). Sie sollen jetzt in Hessen zum Regelabschluss werden. Hessen nimmt bei der Umstellung auf die neuen Studiengänge bereits eine Spitzenposition ein: Mehr als 20 Prozent aller in Deutschland bislang akkreditierten Bachelor- und Master-Studiengänge werden von hessischen Hochschulen angeboten - damit gibt es in Hessen die meisten akkreditierten Studiengänge dieser Art.
Einführung von Juniorprofessuren unter Aufrechterhaltung des Qualifikationsweges der Habilitation und die Einführung der neuen Professorenbesoldung:
Auch in Hessen wird der Juniorprofessor eingeführt, und damit jenen, die ihre Promotion mit hervorragenden Ergebnissen abgeschlossen haben, die Möglichkeit gegeben, eigenständig zu forschen und zu lehren. Daneben soll der bisherige Qualifikationsweg über die Habilitation aber beibehalten werden.
Durch die so genannte W-Besoldung erhalten neu berufene Professoren künftig ein geringeres Grundgehalt, das durch variable Leistungsbezüge aufgestockt werden kann. Bei der Umsetzung der W-Besoldung, zu der alle Bundesländer verpflichtet sind, hat Hessen den Hochschulen mehr Entscheidungsbefugnisse gegeben als andere Bundesländer. Gemäß einer Verordnung über die Gewährung von Leistungsbezügen werden die Hochschulen künftig selbst im Rahmen ihres Budgets über die Höhe der Professorenbesoldung entscheiden. Für die Einzelentscheidungen soll das Präsidium zuständig sein, der Senat kann Grundsätze zu den Kriterien der Vergabe aufstellen. Das Ministerium entscheidet nur über die Bezüge der Präsidiumsmitglieder.
Erweiterung des Hochschulzugangs für besonders Begabte und für Personen mit beruflichen Abschlüssen:
In Hessen soll es erstmals in Deutschland möglich werden, allein aufgrund festgestellter besonderer wissenschaftlicher Begabung ein Hochschulstudium aufnehmen zu können. So könnte zum Beispiel ein Fünfzehnjähriger, der seine Begabung in Mathematik nachgewiesen hat, künftig ein Mathestudium aufnehmen. Daneben soll besonders begabten Schülern die für ein späteres Studium anrechenbare Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Hochschule gestattet werden.
Schließlich sollen Personen mit bestimmten Berufsabschlüssen ohne weitere Prüfung ein Studium aufnehmen können. Dies gilt zum Beispiel für Meister. Damit fördert die Landesregierung hoch motivierte Bewerber und würdigt in besonderem Maße berufspraktische Leistungen und Erfahrungen. Außerdem wird damit der langjährigen Forderung des hessischen Handwerks Rechnung getragen, den Meisterbrief mit der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung gleichzusetzen.
Verkürzung der Studienzeiten:
Den Hochschulen wird zur Aufgabe gemacht, für die jeweiligen Studiengänge festzulegen, welche studiengangsspezifischen Tätigkeiten und Kenntnisse zu Beginn des Studiums neben der Hochschulreife vorhanden sein müssen, damit von Beginn an ein erfolgreiches Studium erwartet werden kann (z. B. über einen Eignungstest während des ersten Studienjahres). Bestehen Zweifel oder müssen bestimmte Kenntnisse (z.B. Sprachkenntnisse in den Philologien oder der Theologie oder ein bestandener Eignungstest) erst erworben werden, kann auch eine vorläufige Einschreibung erfolgen.
Außerdem ist nunmehr vorgesehen, dass sowohl Professoren als auch alle wissenschaftlichen Mitglieder eines Fachbereichs als Mentoren zur Unterstützung der Studierenden eingesetzt werden können. Damit soll der vom Wissenschaftsrat erst kürzlich wieder festgestellten Phase der Orientierungslosigkeit zu Beginn des Studiums entgegengewirkt werden.
Einführung von Premium-Studiengängen:
Die Hochschulen können in Zukunft für Absolventen eines ersten berufsqualifizierenden Abschlusses Studiengänge mit einer intensiven Betreuung einführen, für die sie Gebühren erheben können. Ein solches Angebot ist insbesondere für ausländische und solche Bewerber von Interesse, die ein qualitativ hochwertiges Studienangebot wahrnehmen und es zügig abschließen wollen.
Stärkung des Hochschulpräsidiums:
Der Wettbewerb und die Notwendigkeit einer Profilbildung der Hochschulen macht eine Stärkung der Befugnisse des Präsidiums auf den Gebieten der Entwicklungs- und Strukturplanung erforderlich. Der Senat hat künftig eher beratende als entscheidende Funktion in diesen Bereichen und bei der Organisation der Hochschulen. In Angelegenheiten der Forschung, Lehre und Berufungen von Professoren wird der Senat jedoch auch weiterhin mitentscheiden.
Die Zuständigkeit des Ministeriums bei der Berufung von Professoren ist künftig Aufgabe des Präsidenten - bei unbefristeten Professuren im Einvernehmen mit dem Ministerium.
Mit dieser Entwicklung muss eine weitere Professionalisierung des Hochschulmanagements einhergehen. Ein Vizepräsident kann daher zukünftig als drittes Präsidiumsmitglied hauptamtlich tätig sein. Er wird für fünf Jahre gewählt. Bei einem nicht hauptberuflich tätigen Vizepräsidenten wird die Amtszeit von bisher mindestens zwei Jahren auf mindestens drei Jahre verlängert.
Neubestimmung der Aufgaben und der Organisationsstruktur der Studentenschaft, Neuregelung der Gebührenerhebung:
Der Senat erhält die Möglichkeit, Aufgaben und Organisationsstruktur der Studentenschaften neu zu bestimmen. Die Wahlbeteiligung beeinflusst in Zukunft die Höhe des zu erhebenden Studentenbeitrags. Der Regelbeitrag für die Studentenschaft kann in voller Höhe nur noch dann erhoben werden, wenn die Wahlbeteiligung zur Studentenschaft mindestens 25 Prozent erreicht hat. Liegt die Wahlbeteiligung darunter, wird der Beitrag um 75 Prozent gekürzt.
Quelle:25.06.2004 Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst

